gemäß § 2 Abs. 2 Landesgaststättengesetz (LGastG)
Die Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs ist mindestens zwei Wochen vor dessen Beginn von Personen einzureichen, die anlässlich eines besonderen Anlasses Speisen und/oder Getränke entgegen einer Gegenleistung anbieten.
Ein Angebot von Getränken und zubereiteten Speisen im Sinne des LGastG liegt somit auch dann vor, wenn diese nicht zu einem festgelegten Preis, sondern im Gegenzug für eine „Spende“ oder eine „pauschale Gegenleistung“ abgegeben werden.
Vereine unterliegen der Anzeigepflicht nach § 2 Abs. 2 LGastG nur, wenn sie alkoholische Getränke ausschenken. Die Abgabe von alkoholischen Getränken zum Selbstkostenpreis durch Vereine unterliegt ebenfalls nicht der Anzeigepflicht.
Bitte achten Sie darauf alle notwendigen Informationen vollständig und korrekt anzugeben.
Eine vollständige Anzeige liegt nur dann vor, wenn die Voraussetzungen eines besonderen Anlasses (kurzfristiges, nicht häufiges Ereignis wie z. B. (Vereins-)fest, Karnevalsveranstaltung, Sportveranstaltung, Werbeveranstaltung, Parteiveranstaltung etc.) erfüllt sind.
Diese Anzeige ersetzt nicht die nach anderen Rechtsvorschriften erforderlichen Erlaubnisse oder Genehmigungen (z. B. Sondernutzungserlaubnis). Dies gilt auch dann, wenn für deren Erteilung Dienststellen des Gewerbeamtes zuständig sind, die diese Anzeige entgegengenommen haben.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Einhaltung einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (bspw. Gaststättenrecht, Lärm- und Jugendschutz, Brandschutz, Nachtruhe etc.) dem Anzeigenden in eigener Verantwortung obliegt.
Anordnungen zum Schutz der Gäste gegen Gefahren für Leben und Gesundheit können jederzeit durch die Gaststättenbehörde getroffen werden.
Diese Informationen geben lediglich einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Landesgaststättengesetzes und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie ersetzen weder den Gesetzestext noch eine im Einzelfall gegebenenfalls erforderliche rechtliche Beratung.
Ort, an dem die Veranstaltung bzw. der vorübergehende Gaststättenbetrieb stattfindet unter Angabe der Adresse
Art der angebotenen Speise und Getränke bspw. alkoholfreie/alkoholische Getränke, kalte Speisen/warmen Speisen etc.
(bspw. musikalische Darbietungen)
Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie, die Richtigkeit der Daten.
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